PKW und Motorräder
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LKW
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| innerhalb von Ortschaften |
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innerhalb von Ortschaften |
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bis 20 km/h
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60 bis 300 Euro
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bis 10 km/h
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60 bis 300 Euro
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20 bis 40 km/h
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120 bis 600 Euro
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10 bis 20 km/h
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120 bis 600 Euro
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40 bis 60 km/h
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300 bis 1500 Euro
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20 bis 40 km/h
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300 bis 1500 Euro
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mehr als 60 km/h
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500 bis 2500 Euro
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mehr als 40 km/h
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500 bis 2500 Euro
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| ausserhalb von Ortschaften |
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ausserhalb von Ortschaften |
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bis 30 km/h
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60 bis 300 Euro
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bis 20 km/h
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60 bis 300 Euro
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30 bis 60 km/h
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120 bis 600 Euro
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20 bis 40 km/h
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120 bis 600 Euro
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60 bis 80 km/h
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300 bis 1500 Euro
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40 bis 60 km/h
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300 bis 1500 Euro
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mehr als 80 km/h
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500 bis 2500 Euro
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mehr als 60 km/h
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500 bis 2500 Euro
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Die Mindestgeschwindigkeit auf den Autobahnen wurde von 40 km/h auf 50 km/h erhöht.
- Ein anderes Fahrzeug von rechts zu Überholen kostet zwischen 250 bis 1250 Euro.
- Halten bzw. Parken auf einer Fussgängerkreuzung ist strengstens Verboten.
- Fahren unter Alkoholeinfluß wird jetzt auch stärker geahndet als früher. Ebenso erlischt der Versicherungsschutz beim Fahren eines Mietwagen.
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Alkoholgehalt
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Geldbusse
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Strafen |
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0,5 bis 0,8 g/l ()
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250 bis 1250 Euro
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Fahrverbot von einem Monat bis zu einem Jahr |
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0,8 bis 1,2 g/l ()
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500 bis 2500 Euro
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Fahrverbot von zwei Monaten bis zu zwei Jahren |
| mehr als 1,2 g/l () |
2500 Euro |
Fahrverbot von drei Monaten bis zu drei Jahren und Freiheitsentzug bis zu einem Jahr! |
- Fahren entgegen der Fahrtrichtung führt zu Entzug der Fahrerlaubnis.
Eine neue Führerscheinprüfung wird dann notwendig.
- Bei starkem Verkehrsaufkommen ist der Fahrer des Fahrzeuges zu besonderer Vorsicht verpflichtet.
- Gegenstände aus dem Fahrzeug werfen wird mit 60 bis 300 Euro bestraft.
Ebenso ist es strengstens verboten Zigaretten aus dem Fahrzeug zu werfen. Bitte denken Sie an die hohe Bandgefahr die hierdurch ausgeht.
- Bei Pannen ist Pflicht eine Warnweste zu tragen. Bei Unterlassung drohen Strafen von 120 bis 600 Euro.
Im Moment ist es allerdings noch nicht vorgeschrieben, welche Farbe die Warnweste haben muss.
- Benutzung eines Mobiltelefons während des Fahrens ist strengstens verboten. Freisprecheinrichtungen sind erlaubt. Bussgeld bis zu 600 Euro.
- Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren oder einer Grösse von < 150 cm auf dem Vordersitz ist nicht erlaubt.
- Alle Fahrzeuginsassen müssen Sicherheitsgurte anlegen.
- Bei einem Unfall ziehen Sie die Polizei hinzu um ein Protokoll des Unfallherganges erstellen zu lassen. Die ist für die Versicherung notwendig. Machen Sie nach Möglichkeit Fotos und versuchen Sie Zeugen zu gewinnen. Lassen Sie Sich vom Unfallgegner alle Daten wie Versicherung, Name des Halters/Fahrers, Anschrift und Kennzeichen geben.
- Sollten Sie mit Ihrem privaten KFZ in Portugal unterwegs sein, so führen Sie bitte immer die Grüne Versicherungskarte für das europäische Ausland bei sich.
Die Angaben sind ohne Gewähr. Sie stellen auch nur einen Teil der Neuerungen dar. Ein komplette Liste der Änderungen kann hier eingesehen werden. Leider ist im Moment nur eine portugiesische Version vorhanden.
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